Coaching-Verträge im Visier: Was DJs über das aktuelle BGH-Urteil wissen sollten
Die Welt des DJing ist dynamisch und kreativ – aber auch hier spielen rechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle. Insbesondere wenn es um Coaching – Angebote geht, gibt es wichtige Neuigkeiten, die jeder DJ kennen sollte. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat für Klarheit gesorgt und stärkt die Rechte von Teilnehmern an Online-Coaching-Programmen erheblich.
Das Urteil: Wenn Coaching Fernunterricht wird
Der BGH hat entschieden, dass viele Online – Coaching – Verträge nichtig sein können, wenn sie als „Fernunterricht“ im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einzustufen sind und die dafür notwendige staatliche Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) fehlt. Das bedeutet: Werden in einem Coaching systematisch Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, auch wenn dies online und räumlich getrennt geschieht und der Lernerfolg überwacht wird (z.B. durch Aufgaben oder Live-Calls mit Fragen zum Inhalt), kann es sich um zulassungspflichtigen Fernunterricht handeln.
Wichtig: Dies betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer. Wenn du also als DJ ein Business-Coaching für deine Karriere buchst oder selbst solche Programme anbietest, solltest du hellhörig werden.
Deine Rechte als Teilnehmer am Coaching-Programm
Das Urteil ist ein klares Signal: Hast du für ein Coaching-Programm bezahlt, das diese Kriterien erfüllt und keine ZFU-Zulassung hatte, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beträge. Und das oft sogar ohne Wertersatz für die bereits erhaltenen Leistungen, es sei denn, der Anbieter kann deren objektiven Wert konkret nachweisen.
Kurz gesagt: Wenn du dich überrumpelt fühlst oder den Verdacht hast, dass dein Coaching-Vertrag nicht rechtens war, könnte dies deine Chance sein, dein Geld zurückzufordern.
Warum das für DJs relevant ist
Als DJ bist du vielleicht in verschiedenen Rollen unterwegs:
- Du nimmst an Coachings teil: Ob es um Musikproduktion, Marketing für DJs, Branding oder Mentoring für deine Auftritte geht – viele Coaching-Angebote können unter das FernUSG fallen. Prüfe genau, ob die Anbieter die nötigen Zulassungen haben.
- Du bietest selbst Coachings an: Wenn du dein Wissen und deine Fähigkeiten an andere DJs weitergibst, sei es in Form von Kursen, Workshops oder persönlichem Coaching, ist es unerlässlich, die rechtlichen Anforderungen zu kennen. Informiere dich, ob dein Angebot als Fernunterricht gilt und ob du eine ZFU-Zulassung benötigst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Aus mit dem Tarnen hinter fancy Buzzwords
Der Bundesgerichtshof hat jetzt glasklar gesagt: Die meisten Online-Coachings knallen volle Kanne ins Fernunterrichts-Gesetz. Das ist ein Brett! Denn damit ist Schluss mit Versteckspielen hinter hippen Begriffen wie Mentoring, Mindset – Training oder Consulting. Wer Skills oder Know-how bezahlt vermittelt, dabei nicht am selben Ort hockt und den Fortschritt kontrolliert, macht Fernunterricht – und der bringt dicke Auflagen mit sich.
Die bittere Pille für die Anbieter: Ohne offizielles Okay der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) läuft gar nichts. Und die meisten haben genau das nicht. Heißt: Der ganze Vertrag ist nach § 7 Abs. 1 FernUSG von Anfang an null und nichtig. Juristisch gesehen existiert er einfach nicht.
Dein nächster Schritt: Prüfen und Handeln!
Das BGH-Urteil (LINK) ist ein Weckruf für die gesamte Coaching-Branche. Für dich als DJ bedeutet das:
- Verträge prüfen: Sieh dir alle Coaching-Verträge an, die du abgeschlossen hast oder abschließen möchtest.
- Zulassung hinterfragen: Kläre, ob der Anbieter über die erforderliche ZFU-Zulassung verfügt, wenn das Coaching Merkmale von Fernunterricht aufweist. Jeder Lehrgang hat ein Siegel und eine Zulassungsnummer. Die Online-Datenbank der ZFU mit allen zugelassenen Lehrgängen findest du unter: ZFU-LINK. Ist dein Online-Lehrgang dort nicht aufgeführt, exestiert er auch nicht und falls du den schon absolviert hast, kannst du sogar dein dafür bezahltes Geld zurückfordern.
- Rechte sichern: Wenn du betroffen bist, zögere nicht, dich rechtlich beraten zu lassen.
Dieses Urteil stärkt die Position der Teilnehmer erheblich und schafft mehr Transparenz in einem Bereich, der oft Grauzonen aufweist. Sei smart, sei informiert und schütze dich und deine Investitionen in dein Coaching!
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Fotos: Pixabay